KFZ Gutachter München für Unfallschäden & Bewertungen zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kostenlose Beratung 08932404526

Unabhängiger KFZ Gutachter München für Unfallschäden & Bewertungen

Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Zertifizierter KFZ Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

365 Tage erreichbar sowie 24h WhatsApp Service

Schnelle & zuverlässige Schadensabwicklung

KFZ Gutachter mit Sitz im Herzen von München

KFZ Gutachter München Leistungen

KFZ Unfallgutachten für Haftpflicht und Kaskoschäden

KFZ Kostenvoranschläge

KFZ Fahrzeugbewertungen

Ermittlung von Rest und Wiederbeschaffungswert

Reparaturbestätigung

Lackschichtmessung

KFZ Gutachter München – unabhängig, erfahren, präzise

 

Unsere Tätigkeit als KFZ Gutachter in München liegt schwerpunktmäßig auf der fachkundigen, präzisen und unabhängigen Gutachtenerstellung, welche der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall dient.

 

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und mit langjähriger Erfahrung und viel Expertise ausgestattet bieten wir Ihnen als Münchener KFZ Sachverständiger ein umfangreiches Leistungsspektrum in allen Belangen rund um Unfallgutachten für Haftpflicht- oder Kaskoschäden.

 

Dazu gehören u. a.:

  • Fahrzeugbewertungen
  • die Ermittlung des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswertes
  • Reparaturbestätigungen
  • Lackschichtmessungen

 

Nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte so zu stellen wie vor dem schädigenden Ereignis. Zur Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüchen ist die exakte Schadensfeststellung unabdingbar. Wir sind sowohl Geschädigten als auch Verursachern mit unseren Unfallgutachten in München behilflich.

 

KFZ-Kostenvoranschlag

Sinnvoll ist ein Kostenvoranschlag insbesondere bei sog. Bagatellschäden (Schäden unter der Grenze von 750 €). Als KFZ Gutachter in München sind wir bestens mit den Anforderungen der Haftpflichtversicherung vertraut und erstellen Ihnen einen fundierten Kostenvoranschlag, welcher alle für die Haftpflichtversicherung erforderlichen Aufstellungen (z. B. die zu tätigenden Reparaturen, den Kosten- und Zeitaufwand u. v. m.) enthält.

 

Fahrzeugbewertung

Die Fahrzeugbewertung stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil unserer Tätigkeit als Münchener KFZ Sachverständiger dar. Sowohl Geschädigten als auch Verursachern ist nach einem Verkehrsunfall sehr daran gelegen, alle der Wertermittlung dienenden Faktoren ausfindig zu machen und festzuhalten.

 

Ermittlung vom Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert

Je nach Schwere des Schadens kann ein KFZ für seinen Zweck derart unbrauchbar geworden sein (Totalschaden), dass sein Eigentümer mit einem Neukauf besser beraten wäre. Für derartig gelagerte Fälle ermitteln wir Ihnen im Rahmen unseres Unfallgutachtens in München gerne den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

 

Reparaturbestätigung

Wenn es nach einem Unfall im Rahmen der Schadenregulierung um die Erstattung von Kosten geht, ist die Reparaturbestätigung –  insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungen –  immer wieder von großer Bedeutung. Wir bestätigen Ihnen als KFZ Gutachter in München alle vorgenommenen Reparaturen, sodass Sie die Reparaturbescheinigung zum Nachweis bei Ihrer Versicherung einreichen können.

 

Lackschichtmessung

Die Lackschichtmessung bildet einen sehr wichtigen Teil der Schadensfeststellung und Fahrzeugbewertung. Über eine sehr genaue Lackschichtmessung gewinnen wir nähere Informationen und können als KFZ Sachverständiger in München präzise Aussagen zum Unfall und/oder beispielsweise zu etwaigen Vorschäden treffen.

 

 

Wenn Sie als Unfallbeteiligter auf die Expertise und langjährige Erfahrung eines Münchener KFZ Gutachters vertrauen möchten, dann nehmen Sie gerne jederzeit ganz unkompliziert telefonisch oder via E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns, von Ihnen zu hören!

KFZ Gutachter München Kundenrechte

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 249

Art und Umfang des Schadensersatzes

KFZ Gutachter München

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

 

Unfallgeschädigte haben freie Sachverständigen-Wahl

Der Geschädigte darf einen Sachverständigen seiner Wahl und seines Vertrauens beauftragen, dessen Kosten der Gegner übernehmen muss, sofern es sich nicht lediglich um einen Bagatellschaden handelt, für den der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt genügt. Lehnen Sie deshalb das Angebot der Versicherung ab, die komplette Regulierung samt Gutachter zu übernehmen.

 

Schadensersatz

Die gegnerische Autoversicherung kommt für die Reparatur Ihres Wagens auf. Trifft den Geschädigten eine Teilschuld, wird gekürzt.

Aber auch etwaige medizinische Behandlungskosten und die Kosten für einen Mietwagen werden übernommen, wenn Sie Ihr eigenes Auto infolge des Unfalls nicht nutzen können.

 

Schmerzensgeld

Wenn Sie als Geschädigter Verletzungen und damit immaterielle Schäden davontragen, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Autounfall. Es dient als Ausgleich für erlittene Verletzungen oder Schocks und ist unabhängig von den Kosten für die Heilbehandlung, die ebenfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.

 

Rechtsanwaltskosten

Der Betroffene hat Anspruch auf einen Anwalt. Die Kosten werden von der gegnerischen KFZ-Haftpflicht übernommen.

 

Fiktive Schadensberechnung

Es steht Ihnen frei, sich dafür zu entscheiden, Ihr Auto nicht oder nicht in vollem Umfang reparieren zu lassen. Dann wählen Sie die fiktive Schadensberechnung, bei der Sie auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder des Kostenvoranschlags aus der Werkstatt entschädigt werden. Die Versicherung des Unfallverursachers muss Ihnen dann neben den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten auch den Differenzbetrag zur vollständigen Schadenshöhe erstatten. Eine Umsatzsteuer wird hier allerdings nicht übernommen, weil sie zunächst nicht anfällt.

 

Mietwagenkosten

Wenn Sie Ihr Auto aufgrund des Schadens nicht mehr nutzen können, haben Sie während der Reparaturzeit Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten werden dann von der Versicherung Ihres Unfallgegners getragen. Der gewählte Mietwagen darf keiner höheren Wagenklasse angehören als Ihr eigenes Auto, für das Sie Ersatz benötigen. Sonst werden die Kosten nicht übernommen.

 

Nutzungsausfall

Alternativ zum Mietwagen können Sie sich auch für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Dabei bekommen Sie während des Reparaturzeitraums – beziehungsweise bei Totalschaden bis zur Beschaffung eines neuen Wagens – für jeden Tag eine Entschädigung ausbezahlt.

Die Nutzungsausfallentschädigung ist in der Regel auf 14 Tage begrenzt und wird nur in Ausnahmefällen länger gezahlt.

Veröffentlichungen

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Info/FAQ

Was untersucht ein KFZ Gutachter nach einem Autounfall?

Nach einem Autounfall untersucht ein Gutachter unter anderem die Schäden am Fahrzeug.

Es gibt einige Aspekte, auf die ein Gutachter bei seiner Arbeit besonderes achten sollte, da diese die Grundlage der Schadensregulierung für die Versicherung darstellen. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:

  • Zeit und Kosten, welche eine mögliche Reparatur mit sich bringen würde
  • Festsetzung des Reparaturweges
  • Technische Daten und Ausstattung des Fahrzeugs
  • Dokumentation und Beschreibung der vorliegenden Schäden
  • Schäden, die möglicherweise von einem früheren Unfall stammen
  • Mit dem Autounfall verbundene Ausfallzeit
  • Restwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

Wertminderung aufgrund des Unfalls

Was ist ein Kfz-Haftpflichtschaden?

Fügt eine Person einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so tritt hierfür die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers ein.

Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab?

Schäden Dritter werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es kann sich hierbei um Personen-, Vermögens- oder auch Sachschäden handeln. Bei Personenschäden können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld von der Haftpflicht abgedeckt sein.

Was deckt die Kfz-Haftpflicht nicht ab?

Schäden des Schadensverursachers trägt die Kfz-Haftpflicht nicht. Hier kommen stattdessen Vollkasko– oder Teilkaskoversicherung zum Einsatz.

Unfallgutachten bei Teil und Vollkasko

Der Grundsatz des Haftpflichtschadenrechtes, dass der Geschädigte einen Gutachter wählen kann, gilt im Kaskofall nicht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragen Unfallgutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten sollten im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Im Regelfall wird die Versicherung ihr sogenanntes “Weisungsrecht” ausüben und den Gutachter selbst bestimmen.

Teilkasko

Der Teilkaskoschutz versichert in der Regel:

  • Brand und Explosion (zum Beispiel Kabelbrand);
  • Entwendung (Diebstahl einschließlich Diebstahl von Autoteilen sowie unbefugten Gebrauchs), Raub und Unterschlagung;
  • Unwetterschäden (zum Beispiel Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung);
  • Haarwildschäden (etwa durch Rehe oder Wildschweine) und Zusammenstoß mit anderen Tieren;
  • Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert);
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung sowie
  • Glasbruch.

Nicht abgedeckt sind in der Teilkasko insbesondere Unfälle, die der Halter selbst verschuldet hat, und Schäden durch Vandalismus.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko ersetzt hingegen alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Das sind also die Schäden, die auch die Teilkasko versichert, darüber hinaus aber auch Unfallschäden am eigenen Auto und Vandalismus.

Wiederbeschaffungswert

Das ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um sich ein Fahrzeug von dem Wert zu kaufen, den Ihr altes Auto zum Unfallzeitpunkt hatte.

Restwert

Es handelt es sich um den Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.

Totalschaden

  • Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der Restwert ist Null.

 

  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.

 

  • 130% Regel: Der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur fachgerecht durchführen. Ihre Kosten dürfen aber den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das Unfallopfer muss den Wagen allerdings noch weitere sechs Monate fahren.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies ist von Vorteil, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zu Verfügung steht, d. h. gestohlen wurde oder aufgrund eines Brandschadens nicht mehr zu begutachten ist. Hat man zuvor ein Wertgutachten erstellen lassen, existiert somit ein Nachweis für die Versicherung über den Wert des Fahrzeuges.

Bagatellschaden

Was bedeutet “Bagatellschaden”?

Es handelt sich hierbei um einen Blechschaden nach einem Verkehrsunfall, der so gering ist, dass er den Mindest-Sachwert für eine Aufnahme durch die Polizei nicht erfüllt.

Mindert ein Bagatellschaden den Fahrzeugwert?

Nein, da hier ausschließlich das Blech bzw. der Lack geschädigt wird, z. B. durch Schrammen oder Kratzer.

Gibt es eine Grenze für Bagatellschäden?

Eine gesetzliche Grenze existiert nicht , jedoch hat der BGH im Jahr 2004 festgelegt, dass bei Reparaturkosten von über 700 Euro nicht mehr von Bagatellschäden gesprochen wird.

Kostenvoranschlag

Wurden Sie bei einem Unfall im Straßenverkehr geschädigt und möchten vom Verursacher des Unfalls Schadensersatz verlangen, so müssen Sie diesen konkret nachweisen. Dafür können Sie einen Kfz-Gutachter beauftragen, welcher den entstandenen Schaden genau untersucht und entsprechend beziffern kann.

Doch so ein Gutachten ist teuer und bei nur geringen Schäden, die in der Regel unter 700 Euro liegen, weigert sich die gegnerische Haftpflichtversicherung, die Kosten dafür zu übernehmen. Von daher müssen Sie sich mit einem Kostenvoranschlag begnügen.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir melden uns bei Ihnen.

 

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KFZ Gutachter München Kontakt

Sie möchten die Unterstützung eines zertifizierten KFZ- Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei der Klärung eines Schadensfalls? Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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info@ae-kfzgutachten.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9 - 19 Uhr

Maximilianstraße 2, 80539 München